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Pflegehilfsmittel Definition (§ 40 Abs. 1 SGB XI) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden
Hilfsmittel Mobilität In unserer modernen Welt ist Mobilität zu einem Schlagwort geworden. Ein Schlagwort, das auf alle möglichen technischen Fortbewegungsmöglichkeiten verweist. Doch verbinden wir damit
Pflegehilfsmittel Inkontinenz Mehr als neun Millionen Menschen alleine in Deutschland leiden an Inkontinenz (Quelle: Deutsche Kontinenzgesellschaft). Die Mehrzahl der Betroffenen spricht jedoch nicht darüber und
Leistungen in der häuslichen Pflege 1. Besonderheit bei Pflegegrad 1: Pflegebedürftige, die den anerkannten Pflegegrad 1 haben, bekommen wederPflegegeld noch Pflegesachleistungen. 2. Pflegesachleistungen (§ 36
Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad Für die erstmalige Einstufung in einen Pflegegrad ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Der Medizinsche Dienst der Krankenversicherung