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Welche Pflegehilfsmittel werden vergütet?

Pflegehilfsmittel Definition (§ 40 Abs. 1 SGB XI) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden

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